Allgemeine Geschäftsbedingungen Haug und Konz GbR

§ 1 Allgemeines
Für unsere Lieferungen und Leistungen finden ausschließlich die nachstehenden Bedingungen Anwendung. Abänderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sie gelten auch, wenn der Kunde insbesondere bei der Auftragserteilung auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Angebote und Abschluss
Alle unsere Angebote sind freibleibend und, wenn nicht anders von uns vereinbart, 14 Tage gültig. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn die Haug und Konz GbR eine entsprechende Auftragsbestätigung in Textform an den Auftraggeber sendet.

§ 3 GEMA-Anmeldung und Lizenzzahlung
Prinzipiell ist immer der Kunde – also z. B. der Diskothekenbetreiber oder der Organisator einer Veranstaltung – verantwortlich für die Anmeldung und Lizenzzahlung an die GEMA. Die Anmeldung erfolgt über die zuständige GEMA-Bezirksdirektion.
Der Kunde erklärt mit dem Unterzeichnen des jeweiligen Auftrags/Vertrags, sämtliche anfallenden Gebühren entrichtet sowie die Veranstaltung bei den zuständigen Behörden, soweit Notwendigkeit dafür besteht, angemeldet zu haben.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Die Höhe der Gage ergibt sich aus dem Vertrag oder sonstigen schriftlichen Vereinbarungen. Der vereinbarte Preis gilt als verbindlich, sobald der Kunde diesen mit seiner Unterschrift anerkannt hat. Zahlungen sind ohne Abzug und ausschließlich direkt vorzunehmen.

Folgende Zahlungsarten werden akzeptiert:
a) Überweisungen auf ein von der Haug und Konz GbR genanntes Konto.
b) In Bar direkt nach der Veranstaltung.
Schecks, Kreditkarten oder Ähnliches werden nicht akzeptiert.

Wurden keine anderen Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart, ist der gesamte Betrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung fällig. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug. Während des Verzugs ist eine Geldschuld mit 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

Die Haug und Konz GbR ist berechtigt, seine Forderungen an Dritte abzutreten.

§ 5 Auftragsstornierung
Bei Stornierung eines bereits begonnenen und/oder bestätigten Auftrages werden dem Kunden sämtliche bis dahin angefallenen Handlungskosten in Rechnung gestellt. Über den Organisationsaufwand hinaus bedeutet das, dass sämtliche Stornokosten der Vertragspartner sowie Kosten für nicht mehr stornier bare Leistungen vom Kunden getragen werden.
Ein Rücktritt seitens der Haug und Konz GbR ist möglich durch unabwendbare, nicht reparable, technisch bedingte Ausfälle, Diebstahl bzw. Totalausfall, andere wichtige Gründe (höhere Gewalt), Krankheit, Unfall oder Tod.
Bei Nichteinhaltung eines rechtskräftigen Auftrags durch die Haug und Konz GbR entstehen dem Kunden keinerlei Kosten. Anzahlungen, welche nachweislich an die Haug und Konz GbR gezahlt worden sind, werden selbstverständlich umgehend an den Auftraggeber zurückerstattet. Regressansprüche durch einen evtl. Verdienstausfall, entgangene Gewinne oder Sonstiges bestehen durch ausdrückliche Annahme dieser Geschäftsbedingungen nicht.

§ 6 Haftung
Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich und auch persönlich der Kunde, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch die Haug und Konz GbR verursacht worden ist. Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern der Haug und Konz GbR, die während einer Veranstaltung durch Gäste verursacht werden, haftet der Kunde nach BGB.
Sofern die Haug und Konz GbR durch nicht von ihr zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter (VA), Stromausfall oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadenersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung. Insgesamt sind Schadenersatzansprüche durch den VA auf die Höhe des vereinbarten Preises begrenzt. Schadenersatzansprüche durch die Haug und Konz GbR sind auf den Marktwert der eingesetzten Technik beschränkt.

§ 7 Datenschutzerklärung
Der Kunde ist damit einverstanden, dass sämtliche Daten, die den Vertrag betreffen, gespeichert werden dürfen. Diese Daten dürfen nicht ohne Zustimmung des Kunden an Dritte weitergegeben werden. Ausnahme hierfür stellen die für die Erfüllung des Vertrages beauftragten Subunternehmer der Haug und Konz GbR. Über die Preise und getroffenen Vereinbarungen ist Stillschweigen zu wahren.

§ 8 Sonstiges
Der Kunde verpflichtet sich, soweit nicht anders vereinbart, die Räumlichkeiten, in denen die Veranstaltung stattfinden soll, zwei Stunden vor Beginn zwecks Aufbau für die Haug und Konz GbR zugänglich zu machen.
Musikwünsche wird die Haug und Konz GbR versuchen zu erfüllen, jedoch steht die künstlerische Ausgestaltung und Darbietung innerhalb der Angaben des Veranstalters dem Discjockey frei. Die Haug und Konz GbR ist nur an die im Vertrag vereinbarten Bedingungen gebunden.
Alle Speisen und Getränke werden für den DJ und dessen Techniker/Helfer während der Veranstaltung, im normalen Umfang, freigestellt.
Der Veranstalter sorgt für ausreichend Strom am Veranstaltungsort. Die entsprechenden Anschlüsse für Strom werden bei besonderen technischen Anforderungen bei Vertragsabschluss bekanntgegeben. Sofern nicht anders vereinbart, wird mindestens ein mit 230V/16A getrennt abgesicherter -Stromanschluss in unmittelbarer Nähe benötigt und es wird nur ein Raum beschallt und beleuchtet.
Der Kunde stellt einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe des Zugangs zum Veranstaltungsort für die Dauer der Veranstaltung kostenfrei zur Verfügung. Sofern hier keine ausreichende Vorsorge durch den Kunden stattgefunden hat, übernimmt der Kunde evtl. anfallende Gebühren für Halt- und Parkverstöße.

§ 9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Haug und Konz GbR und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Als Gerichtsstand gilt der Sitz der Haug und Konz GbR als vereinbart. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

§ 10 Übertragung an Subunternehmen
Die Haug und Konz GbR ist berechtigt, Serviceleistungen an Subunternehmen zu übertragen.
Für Diese haftet die Haug und Konz GbR lediglich im Falle eines eigenen Auswahlverschuldens. Ansonsten ist eine Haftung durch die Haug und Konz GbR für Subunternehmer ausgeschlossen. Die Haug und Konz GbR ist verpflichtet, jegliche infrage kommenden Ansprüche gegen die eingeschalteten Subunternehmer auf Verlangen an den Vertragspartner abzutreten.

§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am Nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag oder die allgemeinen Geschäftsbedingungen als lückenhaft erweisen.